Häufig gestellte Fragen zum Krankentransport
FAQ
1.1 Welche Voraussetzungen müssen für eine Verordnung einer Krankenbeförderung erfüllt sein?
Eine Krankenbeförderung kann verordnet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wenn der Patient aus medizinischen Gründen keine anderen Verkehrsmittel nutzen kann.
1.2 Sind Krankentransporte (KTW) genehmigungspflichtig?
Ja, Krankentransporte (KTW) sind genehmigungspflichtig, wenn es sich um Fahrten zu ambulanten Behandlungen handelt. Die Krankenkasse muss vorab die medizinische Notwendigkeit bestätigen, damit die Kosten übernommen werden.
Ausnahme:
Handelt es sich um eine Einweisung oder Entlassung aus dem Krankenhaus, zählt dies zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung. In diesem Fall ist die Fahrt genehmigungsfrei, muss aber entsprechend auf der Verordnung korrekt ausgefüllt sein.
1.3 Welche Voraussetzungen gelten für Tragestuhl-Transporte (TSW) und Behindertentransporte (BTW)?
Für Tragestuhl- und Behindertentransporte gelten folgende Regeln:
- Patienten müssen sich eigenständig in den Tragestuhl setzen können.
- Umlagerungen durch das Personal sind nicht erlaubt. Falls ein Patient nicht selbstständig umsteigen kann, ist ein Krankentransportwagen (KTW) erforderlich.
1.4 Welche Patienten benötigen keine Genehmigung für Behinderten- oder Tragestuhltransporte (BTW/TSW) zu Facharztbehandlungen?
Einige schwerbehinderte und pflegebedürftige Patienten können ohne vorherig Genehmigung der Krankenkasse einen Behinderten- oder Tragestuhltransport (BTW/TSW) zu einer ambulanten Facharztbehandlung nutzen.
Zu diesen Patienten gehören:
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen:
o „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
o „Bl“ (Blindheit)
o „H“ (Hilflosigkeit) - Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt
- Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5
Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für BTW- und TSW-Transporte und nicht für Krankentransporte mit einem Krankentransportwagen (KTW).Für KTW-Fahrten bleibt die Genehmigungspflicht der Krankenkasse bestehen.
2.1 Wann ist eine Genehmigung der Krankenkasse für eine Krankenbeförderung erforderlich?
Für bestimmte Fahrten, insbesondere zu ambulanten Behandlungen, ist vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Patienten mit bestimmten Schwerbehinderungen oder bei Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.
2.2 Wie erfolgt die Verordnung einer Krankenbeförderung?
Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt mittels des Formulars Muster 4. Der Arzt beurteilt dabei die medizinische Notwendigkeit und die geeignete Beförderungsart.
2.3 Welche Zuzahlungen müssen Patienten für eine Krankenbeförderung leisten?
Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung von 10% des Fahrpreises leisten, mindestens jedoch 5 € und maximal 10 € pro Fahrt. Bei Vorliegen einer
Zuzahlungsbefreiung entfällt diese Eigenbeteiligung.
3.1 Wie kann ich einen Krankentransport buchen?
Sie können einen Transport telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website buchen. Falls ein ärztliches Attest oder eine Verordnung vorliegt, sollte diese vorab übermittelt werden.
3.2 Wie lange dauert es, bis ein Transportfahrzeug eintrifft?
Die Wartezeit variiert je nach Auslastung und Dringlichkeit des Transports. In der Regel beträgt die Wartezeit zwischen 30 und 60 Minuten, kann jedoch bei planbaren Fahrten individuell abgestimmt werden.
3.3 Kann eine Begleitperson mitfahren?
Ja, in den meisten Fällen ist eine Begleitperson erlaubt. Bitte informieren Sie uns vorab, damit ausreichend Platz im Fahrzeug eingeplant wird.
3.4 Welche Ausstattung haben die Fahrzeuge?
Unsere Fahrzeuge sind mit Tragestühlen, Liegen, Sauerstoffversorgung und medizinischer Grundausstattung für einen sicheren Transport ausgestattet.
3.5 Können Rollstühle oder Gehhilfen mitgenommen werden?
Ja, wir können faltbare Rollstühle und Gehhilfen mitnehmen. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an.
3.6 Sind auch kurzfristige Krankentransporte möglich?
Ja, in dringenden Fällen bieten wir auch kurzfristige Transporte an. Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.
4.1 Ich habe einen Termin im Krankenhaus. Kann ich mich für die Rückfahrt fest einplanen lassen?
Ja, wir können eine Rückfahrt fest einplanen. Bitte teilen Sie uns die ungefähre Dauer des Termins mit. Falls sich Ihr Termin verzögert, bitten wir um eine rechtzeitige Mitteilung.
4.2 Was passiert, wenn ich einen Transport absagen muss?
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühzeitige Absage, damit wir unsere Kapazitäten entsprechend anpassen können.
4.3 Bieten Sie auch Transporte ins Ausland an?
Ja, wir bieten auf Anfrage auch Krankentransporte ins Ausland an. Diese müssen jedoch individuell geplant und kalkuliert werden.
4.4 Kann ich den Transport auch für einen anderen Patienten buchen?
Ja, Angehörige, Pflegekräfte oder gesetzliche Betreuer können für einen Patienten einen Transport buchen.