Spezialuntersuchung
Planbare Beförderung zu einer Untersuchung, die in der Ausgangsklinik nicht durchgeführt werden kann.
Wenn stationäre Patientinnen oder Patienten für eine Untersuchung, Spezialdiagnostik oder fachärztliche Mitbeurteilung in eine andere Klinik oder Fachabteilung gebracht werden müssen, organisiert Avicenna Ambulance planbare Konsilfahrten in Hamburg.
Als Konsilfahrt wird im Krankentransport häufig eine planbare Beförderung bezeichnet, bei der eine bereits stationär aufgenommene Patientin oder ein Patient für eine Untersuchung, Diagnostik oder fachärztliche Beurteilung vorübergehend zu einer anderen Klinik, Fachabteilung oder medizinischen Einrichtung gebracht wird.
Nach der Untersuchung kann – sofern vorgesehen – die Rückfahrt zur Ausgangsklinik organisiert werden. Damit unterscheidet sich eine Konsilfahrt von einer Verlegungsfahrt, bei der die stationäre Behandlung dauerhaft in der Zielklinik fortgesetzt wird.
Zum Beispiel Spezialdiagnostik, eine fachärztliche Mitbeurteilung, eine Untersuchung in einer spezialisierten Fachabteilung oder ein Termin, der in der Ausgangsklinik nicht durchgeführt werden kann.
Bei der Anfrage sollte das konkrete Ziel möglichst genau angegeben werden – nicht nur der Name des Krankenhauses.
Planbare Beförderung zu einer Untersuchung, die in der Ausgangsklinik nicht durchgeführt werden kann.
Transport zu einer spezialisierten Fachabteilung oder Ambulanz für eine zusätzliche medizinische Einschätzung.
Wenn die stationäre Behandlung dort weitergeführt wird, kann die Rückfahrt nach dem Konsiltermin mitgeplant werden.
Akuter Notfall? Konsilfahrten sind planbare Beförderungen. Bei unmittelbarer Lebensgefahr oder einer akut notwendigen notfallmedizinischen Versorgung wählen Sie bitte 112.
Bei beiden Fahrten kann das Ziel eine andere Klinik sein – der weitere Behandlungsweg ist jedoch unterschiedlich.
Die Patientin oder der Patient bleibt grundsätzlich der Ausgangsklinik zugeordnet. Die Fahrt dient einer Untersuchung, Diagnostik oder fachärztlichen Mitbeurteilung. Danach ist häufig eine Rückfahrt zur Ausgangsklinik vorgesehen.
Die stationäre Behandlung wird in der Zielklinik beziehungsweise Fachabteilung fortgesetzt. Für diesen Fall haben wir eine eigene Seite zu Verlegungsfahrten in Hamburg.
Nicht der Begriff „Konsilfahrt“, sondern Gesundheitszustand, notwendige Betreuung und Lagerung bestimmen das geeignete Beförderungsmittel.
Nach den allgemeinen Regeln der Krankenbeförderung wird das Beförderungsmittel entsprechend dem individuellen Bedarf ausgewählt. Ein Krankentransportwagen kommt insbesondere dann infrage, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung erforderlich ist.
Für eine belastbare Planung sollten die behandelnde Klinik und die Disposition deshalb angeben, ob die Beförderung sitzend oder liegend erfolgen soll und ob besondere medizinische Anforderungen bestehen.
Vollständige Angaben von Ausgangsklinik und Ziel erleichtern die Abstimmung.
Krankenhaus, Station, Ansprechpartner und gewünschtes Abholzeitfenster mitteilen.
Zielklinik, Fachabteilung, Untersuchung und Terminzeit möglichst genau übermitteln.
Mobilität, Lagerung, medizinische Begleitung und weitere Anforderungen angeben.
Falls die Rückkehr in die Ausgangsklinik vorgesehen ist, kann sie direkt mit abgestimmt werden.
Für den konkreten Transport sind die medizinische Veranlassung und die Angaben der behandelnden Einrichtung maßgeblich.
Eine planbare Fahrt einer Patientin oder eines Patienten zu einer Untersuchung, Diagnostik oder fachärztlichen Mitbeurteilung außerhalb der Ausgangsklinik. Häufig folgt danach die Rückfahrt zur Ausgangsklinik.
Bei einer Konsilfahrt bleibt die stationäre Behandlung grundsätzlich in der Ausgangsklinik. Bei einer Verlegung wird die weitere stationäre Behandlung in der Zielklinik fortgesetzt.
Ja. Besonders hilfreich sind Station, Ansprechpartner, Zielabteilung, Terminzeit, Transportbedarf und die Information, ob eine Rückfahrt vorgesehen ist.
Nein. Die erforderliche Beförderungsart richtet sich nach dem Gesundheitszustand sowie dem Bedarf an medizinisch-fachlicher Betreuung oder fachgerechter Lagerung.
Ja. Wenn die Patientin oder der Patient nach der Untersuchung wieder in die Ausgangsklinik zurückkehren soll, kann die Rückfahrt bei der Anfrage berücksichtigt werden.
Am besten werden nicht nur Klinikname und Adresse, sondern auch Fachabteilung, Ambulanz, Gebäude oder Übergabepunkt und Terminzeit angegeben.
Die Auswahl des Beförderungsmittels richtet sich nach dem individuellen medizinischen Bedarf. Bei qualifiziertem Krankentransport sind insbesondere notwendige medizinisch-fachliche Betreuung und fachgerechte Lagerung relevant. Maßgeblich bleiben die konkrete Behandlungssituation, ärztliche Veranlassung und gegebenenfalls die Entscheidung des Kostenträgers. Stand der redaktionellen Prüfung: September 2026.
Teilen Sie uns Ausgangsklinik, Zielabteilung, Termin, Transportbedarf und geplante Rückfahrt mit. Unsere Disposition prüft die Fahrt.