Wann ist ein KTW die richtige Wahl?
Ein KTW kommt infrage, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung nötig ist, eine fachgerechte Lagerung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens – ohne dass ein Notfall vorliegt. Typische Fahrten sind:
- Entlassung aus dem Krankenhaus, wenn Sie noch nicht sicher sitzen können
- Einweisung ins Krankenhaus bei eingeschränktem Allgemeinzustand
- Verlegungen und Konsilfahrten zwischen Kliniken
- Fahrten zu Untersuchungen, Dialyse oder Therapie, wenn Betreuung nötig ist
Welches Fahrzeug medizinisch notwendig ist, legt die Ärztin oder der Arzt auf der Verordnung fest (Muster 4). Wir richten uns danach.
Sitzend oder liegend – was ist der Unterschied?
Im KTW können Sie sitzend oder liegend fahren. „Liegend“ beschreibt zunächst nur die Position. Ein KTW wird daraus erst, wenn Sie unterwegs betreut oder fachgerecht gelagert werden müssen.
Wichtig: Wer nur liegen möchte, aber keine medizinische Betreuung braucht, fährt nicht automatisch im qualifizierten Krankentransport. Klären Sie das vorab mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt – sonst kann es bei der Abrechnung Probleme geben.
| Ihre Situation | Passendes Fahrzeug |
|---|---|
| Sie brauchen unterwegs Betreuung oder müssen liegen | KTW sitzend oder liegend |
| Sie können sitzen, aber keine Treppen gehen | Tragestuhl (TSW) |
| Sie sitzen im eigenen Rollstuhl | Rollstuhlfahrzeug (BTW) |
So läuft eine KTW-Fahrt ab
- Anfrage: Sie, Angehörige, die Praxis oder die Station melden die Fahrt telefonisch, per WhatsApp oder online an.
- Klärung: Die Disposition fragt nach Mobilität, Etage, Aufzug und ob sitzend oder liegend gefahren wird – und nennt Ihnen die Abholzeit.
- Abholung: Unser Team holt Sie an der Wohnungstür, im Pflegeheim oder direkt auf der Station ab.
- Ankunft: Wir bringen Sie bis zur Anmeldung, in die Ambulanz oder auf die Zielstation und übergeben dort.
Ist bei Ihnen eine Infektion oder Besiedelung bekannt, etwa MRSA, sagen Sie es bitte schon bei der Anfrage. Mehr dazu unter Infektionstransport.
Verordnung, Genehmigung und Kosten
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Fahrt übernimmt, braucht es eine ärztliche Verordnung, auf der der KTW angekreuzt und begründet ist.
- Fahrten zur stationären Behandlung (Einweisung, Entlassung, Verlegung) können grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung der Kasse verordnet werden.
- KTW-Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse in der Regel vorher genehmigen.
- Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt – außer Sie sind befreit.
Ohne Verordnung können Sie die Fahrt selbst bezahlen. Den Preis nennen wir Ihnen vorab. Ausführlich: Anspruch und Kostenübernahme.
Was wir bei der Anmeldung wissen müssen
- Name, Geburtsdatum und Telefonnummer der Patientin oder des Patienten
- Abholadresse mit Etage, Aufzug – oder Klinik und Station
- Zieladresse und Terminzeit
- Sitzend oder liegend, besondere Hinweise (Sauerstoff, Körpergewicht, Infektion)
- Krankenkasse und – falls vorhanden – Verordnung oder Genehmigung
Häufige Fragen zum KTW
Was bedeutet KTW?
KTW steht für Krankentransportwagen. Er wird für qualifizierte Krankentransporte eingesetzt, bei denen Patienten während der Fahrt fachlich betreut oder fachgerecht gelagert werden müssen.
Ist ein KTW dasselbe wie ein Rettungswagen?
Nein. Der Rettungswagen ist für Notfälle da und wird über die 112 alarmiert. Der KTW fährt planbare Transporte, bei denen keine Lebensgefahr besteht.
Kann ich im KTW auch sitzend fahren?
Ja. Ob sitzend oder liegend gefahren wird, richtet sich nach Ihrem Zustand und der Verordnung.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Ja, wenn es notwendig ist. Bitte geben Sie das bei der Anmeldung an, damit wir den Platz einplanen.
Kann die Klinik die Fahrt für mich bestellen?
Ja. Stationen, Praxen und Pflegeeinrichtungen melden Fahrten direkt bei unserer Disposition an – telefonisch, per WhatsApp oder über das Online-Formular.