Arzttermine und Untersuchungen
Zum Hausarzt, Augenarzt, Orthopäden, Kardiologen, zur Radiologie oder zu anderen Facharztpraxen und medizinischen Einrichtungen.
Mehr zu Arztfahrten →Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen benötigen für Arzttermine, Krankenhausbehandlungen oder regelmäßige Therapien häufig eine passende Beförderung. Avicenna Ambulance organisiert planbare Fahrten in Hamburg abgestimmt auf Termin, Mobilität und medizinischen Transportbedarf.
Je nach Behandlungsanlass kann die Fahrt einmalig oder als wiederkehrende Serie geplant werden.
Zum Hausarzt, Augenarzt, Orthopäden, Kardiologen, zur Radiologie oder zu anderen Facharztpraxen und medizinischen Einrichtungen.
Mehr zu Arztfahrten →Planbare Fahrten vom Pflegeheim in eine Hamburger Klinik sowie Rückfahrten nach einer Untersuchung oder Behandlung.
Mehr zu Einweisungsfahrten →Wiederkehrende Behandlungsfahrten können strukturiert mit festen Tagen, Zielorten und Terminzeiten geplant werden.
Mehr zu Dialysefahrten →Entscheidend sind Gesundheitszustand, Mobilität und der medizinische Bedarf während der Beförderung.
Wenn medizinisch-fachliche Betreuung, fachgerechte Lagerung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens während der Fahrt erforderlich ist.
Für sitzende Personen mit eingeschränkter Mobilität kann – sofern kein medizinischer KTW-Bedarf besteht – eine passende Rollstuhl- beziehungsweise BTW-Beförderung infrage kommen.
Wenn der Weg zwischen Zimmer, Einrichtung und Fahrzeug wegen Treppen oder eingeschränkter Gehfähigkeit zusätzliche Unterstützung erfordert.
Für die Planung wichtig: Bitte bei der Anfrage angeben, ob die Person gehen kann, einen Rollstuhl nutzt, einen Tragestuhl benötigt oder liegend befördert werden muss. Auch Treppen, Aufzug und besondere Übergabesituationen in der Einrichtung helfen unserer Disposition bei der Planung.
Die Kostenübernahme hängt von Fahrtanlass, Beförderungsmittel und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bei ambulanten Behandlungen können Krankenfahrten für bestimmte pflegebedürftige oder schwerbehinderte Personen verordnet werden. Dazu zählen unter anderem Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Personen mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung. Auch die Merkzeichen aG, Bl oder H sind relevant.
Wird in diesen Fällen eine Krankenfahrt beispielsweise mit Taxi oder Mietwagen verordnet, ist nach den veröffentlichten G-BA-Regelungen keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ein KTW zu einer ambulanten Behandlung bleibt dagegen genehmigungspflichtig, wenn er wegen medizinisch-fachlicher Betreuung oder fachgerechter Lagerung benötigt wird.
Für medizinisch notwendige Fahrten zu einer stationären Krankenhausbehandlung gelten wiederum andere Regeln; diese können grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verordnet werden.
Anspruch & Kostenübernahme ausführlich erklärt →Vollständige Angaben reduzieren Rückfragen und helfen bei der richtigen Fahrzeug- und Zeitplanung.
Für Einrichtungen, Angehörige oder gesetzliche Betreuer ist eine Fahrt leichter planbar, wenn die wichtigsten Angaben direkt vollständig vorliegen.
Besteht bei einer Bewohnerin oder einem Bewohner eine bekannte Infektion oder Besiedelung, sollte dies bereits bei der Fahrtanfrage angegeben werden. Weitere Hinweise finden Sie unter Infektionstransport Hamburg.
Unsere Disposition benötigt vor allem klare Angaben zum Termin und zur benötigten Beförderungsart.
Pflegeheim, Wohnbereich, Zieladresse und medizinische Einrichtung mitteilen.
Datum, Terminzeit und wenn möglich gewünschte Ankunftszeit angeben.
Gehfähigkeit, Rollstuhl, Tragestuhl, liegende Beförderung und medizinischen Betreuungsbedarf nennen.
Verordnung beziehungsweise Genehmigung bereithalten und mitteilen, ob eine Rückfahrt benötigt wird.
Für den konkreten Einzelfall können Einrichtung, Angehörige oder Patient unsere Disposition direkt kontaktieren.
Ja. Pflegeeinrichtungen können planbare Fahrten anfragen. Wichtig sind vollständige Angaben zu Bewohner, Ziel, Termin, Mobilität und vorhandenen Unterlagen.
Nein. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim allein reicht nicht aus. Die Kostenübernahme richtet sich nach medizinischer Notwendigkeit, Fahrtanlass, Pflegegrad beziehungsweise Schwerbehinderung und dem benötigten Beförderungsmittel.
Nein. Pflegegrad und Beförderungsmittel sind getrennt zu betrachten. Ein KTW wird benötigt, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung, fachgerechte Lagerung oder entsprechende Ausstattung erforderlich ist.
Planbare Fahrten zu Facharztpraxen und Untersuchungen können angefragt werden. Für eine Abrechnung über die Krankenkasse müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ja. Hin- und Rückfahrt können bei der Anfrage gemeinsam angegeben werden. Bei unklarer Behandlungsdauer sollte die Abholung mit der Disposition abgestimmt werden.
Bitte nennen Sie Etage, Aufzug, Treppensituation und ob ein eigener Rollstuhl vorhanden ist. So kann geprüft werden, welche Transportform für die Situation geeignet ist.
Die Hinweise auf dieser Seite orientieren sich an den veröffentlichten Voraussetzungen zur Krankenbeförderung. Maßgeblich bleiben der konkrete medizinische Fall, die Verordnung und gegebenenfalls die Entscheidung der Krankenkasse. Stand der redaktionellen Prüfung: September 2026.
Teilen Sie uns Einrichtung, Ziel, Termin, Mobilität und vorhandene Unterlagen mit. Unsere Disposition prüft die planbare Beförderung.