Rollstuhl berücksichtigen
Art und Besonderheiten des Rollstuhls können bereits bei der Fahrtanfrage angegeben werden.
Avicenna Ambulance organisiert planbare Fahrten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität – zum Beispiel zu Arztpraxen, Kliniken, Untersuchungen und Behandlungen. Bei der Anfrage berücksichtigen wir Rollstuhl, Abholsituation, Ziel und Termin.
Ein Behindertentransportwagen (BTW) kommt für Personen infrage, die aufgrund ihrer Mobilität besondere Anforderungen an die Beförderung haben, während der Fahrt aber keine medizinisch-fachliche Betreuung eines Krankentransportwagens benötigen.
Bei Rollstuhlfahrten ist es wichtig, die konkrete Situation bereits bei der Anfrage zu beschreiben. Dazu gehören insbesondere die Art des Rollstuhls, die Zugänglichkeit am Start- und Zielort sowie die Frage, ob ein Umsetzen möglich oder erforderlich ist. Unsere Disposition prüft anhand Ihrer Angaben die passende Durchführung.
Typische medizinische Ziele sind Haus- und Facharztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Klinikambulanzen, Krankenhäuser, Dialysezentren und weitere Behandlungseinrichtungen.
Je genauer die Mobilität und die Situation vor Ort bekannt sind, desto passender kann die Fahrt vorbereitet werden.
Art und Besonderheiten des Rollstuhls können bereits bei der Fahrtanfrage angegeben werden.
Aufzug, Stufen, Etage und andere Besonderheiten am Start- oder Zielort helfen bei der Planung.
Planbare Fahrten zu Praxis, Klinik, Untersuchung, Therapie oder Behandlung können angefragt werden.
Wenn beide Fahrten planbar sind, können Hin- und Rückfahrt gemeinsam übermittelt werden.
Nicht die Diagnose allein entscheidet über das Fahrzeug. Maßgeblich sind Mobilität, Abholsituation und der medizinische Betreuungsbedarf während der Fahrt.
Für planbare Beförderungen bei eingeschränkter Mobilität, wenn keine medizinisch-fachliche Betreuung eines KTW erforderlich ist.
Wenn eine sitzende Beförderung möglich ist, aber Treppen oder schwierige Wege zusätzliche Unterstützung erfordern.
Mehr zum Tragestuhlwagen →Wenn während der Beförderung medizinisch-fachliche Betreuung oder eine entsprechende Ausstattung erforderlich ist.
Mehr zum KTW →Eine Kostenübernahme ist nicht automatisch gegeben. Entscheidend sind die Voraussetzungen des konkreten Falls und die erforderliche Beförderungsart.
Bei medizinisch notwendigen Krankenbeförderungen können gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Fahrkosten übernehmen. Für ambulante Behandlungen nennt die Krankenbeförderungsregelung unter anderem bestimmte Mobilitätseinschränkungen, Schwerbehindertenmerkzeichen und Pflegegrade.
Auf dem Vordruck Muster 4 kann bei Taxi- oder Mietwagenfahrten auch die erforderliche Ausstattung für einen Rollstuhl angegeben werden. Ob eine Verordnung ausreicht oder zusätzlich eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Wichtig: Eine Krankenfahrt mit Rollstuhl ist nicht dasselbe wie ein qualifizierter KTW. Wird während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere medizinische Ausstattung benötigt, gelten für den Krankentransportwagen eigene Voraussetzungen.
Unsere Disposition prüft die Angaben und stimmt die Transportanfrage mit Ihnen ab.
Abholort, Ziel, Datum, Terminzeit und Kontaktdaten übermitteln.
Rollstuhlart, Umsetzmöglichkeit, Etage, Aufzug und besondere Zugänge beschreiben.
Bei einer Fahrt über einen Kostenträger vorhandene Verordnung und Genehmigung bereithalten.
Die Disposition prüft die Angaben und plant die passende Beförderung zum vereinbarten Ziel.
Für die konkrete Fahrtplanung erreichen Sie unsere Disposition telefonisch, per WhatsApp oder über die Online-Anfrage.
Ein BTW dient der planbaren Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Welche Ausstattung und Durchführung erforderlich sind, richtet sich nach der individuellen Situation.
Ja. Planbare Fahrten zu Haus- und Facharztpraxen, Untersuchungen, Kliniken und weiteren medizinischen Einrichtungen können angefragt werden.
Das hängt vom Rollstuhl, der konkreten Transportsituation und dem eingesetzten Fahrzeug ab. Geben Sie die Rollstuhlart und besondere Anforderungen bei der Anfrage an, damit unsere Disposition dies prüfen kann.
Beim KTW besteht ein medizinischer Bedarf an fachlicher Betreuung beziehungsweise entsprechender Ausstattung während der Fahrt. Ein BTW richtet sich an Mobilitätsanforderungen ohne diesen KTW-Betreuungsbedarf.
Unter bestimmten Voraussetzungen können medizinisch notwendige Krankenfahrten übernommen werden. Ob eine Verordnung oder zusätzliche Genehmigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Fall ab.
Teilen Sie bei besonderen oder größeren Rollstühlen möglichst frühzeitig Art, ungefähre Maße beziehungsweise Gewicht und weitere Besonderheiten mit. So kann die Disposition die Durchführung vorab prüfen.
Die Hinweise zur Verordnung und möglichen Kostenübernahme dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die geltenden Regelungen, die medizinische Notwendigkeit, die ärztliche Verordnung und gegebenenfalls die Entscheidung der Krankenkasse. Stand der redaktionellen Prüfung: September 2026.
Teilen Sie uns Termin, Strecke, Mobilität und vorhandene Unterlagen mit. Unsere Disposition prüft Ihre Anfrage.