So planen wir Ihre Dialysefahrten
Die meisten Dialysepatienten gehen dreimal pro Woche zur Behandlung, meist montags, mittwochs und freitags oder dienstags, donnerstags und samstags. Eine Sitzung dauert in der Regel vier bis fünf Stunden.
Sie nennen uns einmal Ihre Dialysetage, die Uhrzeit und Ihr Dialysezentrum. Daraus legen wir eine feste Serie mit Hin- und Rückfahrt an. Sie müssen nicht jede Fahrt neu bestellen – melden müssen Sie sich nur, wenn sich etwas ändert.
- Feste Abholzeit: Wir planen so, dass Sie pünktlich zum Anschluss im Zentrum sind.
- Bekannte Gesichter: Soweit es der Dienstplan zulässt, fahren Sie mit denselben Kolleginnen und Kollegen.
- Auch samstags: Unsere Disposition ist samstags von 5 bis 19 Uhr besetzt.
Feiertage: Viele Dialysezentren verschieben Termine, die auf einen Feiertag fallen. Geben Sie uns den neuen Termin bitte durch, sobald Sie ihn kennen – dann planen wir die Fahrt um.
Nach der Dialyse: der Heimweg
Nach mehreren Stunden an der Maschine sind viele Patientinnen und Patienten erschöpft. Der Blutdruck kann absacken, manchen ist schwindelig. Deshalb gehen wir den Heimweg ruhig an und begleiten Sie bis in die Wohnung – bei Bedarf im Tragestuhl oder liegend.
Beim Ein- und Aussteigen schonen wir Ihren Shuntarm. Sagen Sie uns einfach, auf welcher Seite er liegt.
Dauert die Behandlung einmal länger, rufen Sie oder das Dialysezentrum kurz in der Disposition an. Wir passen die Abholzeit an.
Welches Fahrzeug passt?
Welche Beförderung nötig ist, legt Ihr Arzt auf der Verordnung fest. Als Orientierung:
| Ihre Situation | Passendes Fahrzeug |
|---|---|
| Sie sitzen im eigenen Rollstuhl | Rollstuhlfahrzeug (BTW) |
| Sie wohnen ohne Aufzug und können Treppen nicht sicher gehen | Tragestuhl (TSW) |
| Sie brauchen unterwegs Betreuung oder müssen liegen | Krankentransportwagen (KTW) |
Ändert sich Ihr Zustand, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, kann auch ein anderes Fahrzeug nötig werden. Dafür braucht es eine neue Verordnung.
Verordnung, Genehmigung und Kosten
1. Verordnung vom Nephrologen
Ihr behandelnder Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus (Muster 4). Bei hochfrequenten Behandlungen wie der Dialyse kann sie für einen längeren Zeitraum gelten, sodass Sie nicht für jede Fahrt eine neue brauchen.
2. Genehmigung der Krankenkasse
Weil die Dialyse ambulant stattfindet, muss Ihre Krankenkasse die Fahrten vorher genehmigen. Die Dialyse gehört zu den Behandlungen, bei denen die Kassen die Fahrkosten in aller Regel übernehmen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Genehmigung schon vorliegt, fragen wir gemeinsam mit Ihnen nach.
3. Zuzahlung – und wie Sie davon befreit werden
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei drei Dialysen pro Woche mit Hin- und Rückfahrt sind das sechs Fahrten – schnell 30 bis 60 Euro pro Woche.
Für chronisch Kranke gilt deshalb eine niedrigere Belastungsgrenze: 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist sie erreicht, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus. Heben Sie dafür alle Quittungen über Zuzahlungen auf – auch die aus der Apotheke.
Mehr dazu: Anspruch auf Krankentransport und Kostenübernahme.
Was wir bei der Anmeldung wissen müssen
- Name, Geburtsdatum und Telefonnummer der Patientin oder des Patienten
- Abholadresse mit Etage und Hinweis, ob es einen Aufzug gibt
- Name und Adresse des Dialysezentrums
- Dialysetage und Uhrzeit des Anschlusses
- Wie mobil Sie sind: gehfähig, Rollator, Rollstuhl, liegend
- Krankenkasse und – wenn vorhanden – Verordnung und Genehmigung
Fehlt noch etwas, ist das kein Grund zu warten. Rufen Sie uns an, wir klären den Rest gemeinsam.
Häufige Fragen zu Dialysefahrten
Muss ich jede Dialysefahrt einzeln bestellen?
Nein. Sie nennen uns einmal Ihre Dialysetage, die Uhrzeit und Ihr Dialysezentrum. Daraus legen wir eine feste Serie an. Melden müssen Sie sich nur, wenn sich etwas ändert.
Was passiert, wenn meine Dialyse länger dauert?
Dann rufen Sie oder das Dialysezentrum kurz in unserer Disposition an. Wir passen die Abholzeit an.
Wer bezahlt die Fahrten zur Dialyse?
In der Regel die Krankenkasse. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung (Muster 4) und eine Genehmigung der Kasse, weil die Dialyse ambulant stattfindet. Pro Fahrt fällt eine Zuzahlung von 5 bis 10 Euro an, sofern Sie nicht befreit sind.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?
Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist sie erreicht, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus. Sammeln Sie dafür die Quittungen über Ihre Zuzahlungen.
Was passiert an Feiertagen?
Viele Dialysezentren verschieben Termine, die auf einen Feiertag fallen. Geben Sie uns den neuen Termin bitte durch, sobald Sie ihn kennen – dann planen wir die Fahrt entsprechend um.