Transport ohne medizinisch-fachliche Betreuung
Krankenfahrten können zum Beispiel mit Taxi, Mietwagen oder einem behindertengerechten Fahrzeug erfolgen. Während der Fahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt.
Mehr zu Arztfahrten →Verordnung, Genehmigung, Pflegegrad und medizinische Notwendigkeit: Wir erklären verständlich, wann eine Krankenbeförderung oder ein KTW zulasten der gesetzlichen Krankenkasse infrage kommen kann.
Eine Krankenbeförderung kann verordnet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Ein Krankentransportwagen (KTW) kommt insbesondere infrage, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Lagerung beziehungsweise Ausstattung erforderlich ist. Bei ambulanten Behandlungen gelten zusätzliche Voraussetzungen und je nach Fall eine Genehmigungspflicht.
Auch Infektionsschutz kann ein Grund für einen KTW sein: Ein Krankentransport kann auch verordnet werden, wenn dadurch die Übertragung einer schweren ansteckenden Krankheit vermieden werden kann. Bei einer konkreten Infektionsfahrt sollten Erreger beziehungsweise Verdachtsdiagnose und Transportbedarf vorab mitgeteilt werden. Mehr zu Infektionstransporten in Hamburg →
Die Begriffe werden häufig gleich verwendet, bedeuten rechtlich und medizinisch aber nicht dasselbe.
Krankenfahrten können zum Beispiel mit Taxi, Mietwagen oder einem behindertengerechten Fahrzeug erfolgen. Während der Fahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt.
Mehr zu Arztfahrten →Ein KTW kann erforderlich sein, wenn während der Beförderung medizinisch-fachliche Betreuung, fachgerechte Lagerung oder die besondere Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigt wird.
Mehr zum KTW in Hamburg →Die folgenden Fälle gehören zu den wichtigsten Konstellationen der Krankentransport-Richtlinie. Die konkrete Entscheidung trifft nicht Avicenna, sondern richtet sich nach Verordnung, medizinischer Situation und gegebenenfalls Genehmigung der Krankenkasse.
Medizinisch notwendige Fahrten zur stationären Aufnahme sowie vor- und nachstationäre Behandlungen können verordnet werden; hierfür ist grundsätzlich keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Bei ambulanten Behandlungen können unter anderem Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie die Merkzeichen aG, Bl oder H relevant sein.
Bei bestimmten hochfrequenten Behandlungen über längere Zeit, etwa Dialyse oder bestimmten onkologischen Therapien, kann eine Krankenbeförderung verordnet werden. In der Regel ist eine Genehmigung erforderlich.
Wird wegen medizinisch-fachlicher Betreuung oder fachgerechter Lagerung ein KTW benötigt, ist bei einer ambulanten Behandlung grundsätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene stationäre Behandlung ersetzt, kann eine Krankenbeförderung ohne vorherige Genehmigung verordnet werden. Das gilt nicht automatisch für jede ambulante Operation.
Auch ohne die genannten Merkzeichen oder Pflegegrade kann in bestimmten Fällen eine Verordnung möglich sein, wenn eine vergleichbare dauerhafte Mobilitätseinschränkung besteht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade bei ambulanten Arztterminen entsteht häufig Unsicherheit: Ein Termin beim Facharzt allein bedeutet noch nicht, dass die Krankenkasse automatisch eine Krankenbeförderung übernimmt. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen.
Das kann beispielsweise für dauerhaft mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten relevant sein. Auch bei regelmäßig notwendigen Behandlungen wie Dialyse, onkologischer Strahlentherapie oder bestimmten Chemotherapien bestehen besondere Regelungen.
Eine verordnungsfähige Fahrt kann – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – zu einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), einer ambulanten Fachabteilung oder einem Krankenhaus führen. Für die Transportplanung benötigt Avicenna den genauen Zielort und die Terminzeit.
Arztfahrten in Hamburg ansehenBeantworten Sie drei kurze Fragen. Sie erhalten eine erste Orientierung, welche Unterlagen für Ihre Anfrage besonders wichtig sein könnten.
Der Schnellcheck ersetzt keine ärztliche Beurteilung und keine Entscheidung Ihrer Krankenkasse. Er stellt keine Zusage zur Kostenübernahme dar.
Bitte wählen Sie die Angaben, die am ehesten passen.
Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ wird im vertragsärztlichen Bereich auf dem Vordruck Muster 4 ausgestellt.
Auf der Verordnung werden unter anderem der Grund der Beförderung und die erforderliche Beförderungsart angegeben. Bei einem KTW muss die medizinische Notwendigkeit des Krankentransportwagens nachvollziehbar sein.
Bei planbaren Fahrten sollte vor der Fahrt geklärt sein, ob die Verordnung der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Das ist insbesondere bei vielen ambulanten KTW-Fahrten wichtig.
Wenn Sie bereits eine Verordnung oder Genehmigung haben, halten Sie die Angaben bei Ihrer Transportanfrage bereit. So kann die Disposition die Fahrt schneller zuordnen.
Die Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Grundlagen der Krankenbeförderung. Im Einzelfall sind ärztliche Verordnung und Entscheidung des Kostenträgers maßgeblich.
Nicht automatisch. Bei ambulanten Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen. Ein KTW kann verordnet werden, wenn er medizinisch notwendig ist; für ambulante KTW-Fahrten ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Pflegegrad 4 oder 5 kann für die Verordnung einer Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung relevant sein. Wird jedoch ein KTW benötigt, muss auch dessen medizinische Notwendigkeit vorliegen; bei ambulanter Behandlung ist die KTW-Fahrt genehmigungspflichtig.
Bei Pflegegrad 3 muss für die entsprechende Regelung zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen. Ob eine Krankenfahrt oder ein KTW erforderlich ist, richtet sich anschließend nach dem medizinischen Bedarf.
Bei ambulanten Behandlungen nennt die Krankentransport-Richtlinie insbesondere die Merkzeichen aG, Bl und H. Für einen KTW gelten zusätzlich die Voraussetzungen für die medizinische Notwendigkeit des Krankentransportwagens.
Medizinisch notwendige Fahrten zu einer stationären Behandlung können grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse verordnet werden.
Nein. Die besondere Regelung ohne Genehmigung betrifft eine ambulante Operation, die eine an sich medizinisch gebotene stationäre Behandlung ersetzt. Eine gewöhnliche ambulante Operation führt nicht automatisch zu einem Anspruch.
Maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit. Die erforderliche Beförderungsart wird im Rahmen der Verordnung festgelegt; die Krankenkasse entscheidet in genehmigungspflichtigen Fällen über die Genehmigung.
Sie können eine planbare Fahrt bei Avicenna anfragen. Für die Abrechnung über einen Kostenträger müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen. Unsere Disposition kann Ihnen sagen, welche Angaben sie für die Transportanfrage benötigt.
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder leistungsrechtliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, die ärztliche Verordnung und – sofern erforderlich – die Entscheidung der Krankenkasse. Stand der redaktionellen Prüfung: September 2026.
Regelmäßig wiederkehrende Behandlung? Dialyse sowie onkologische Chemo- und Strahlentherapie gehören zu den typischen hochfrequenten Ausnahmefällen. Wie wiederkehrende Termine organisatorisch geplant werden, erklären wir unter Serienfahrten Hamburg →
Teilen Sie uns Abholort, Ziel, Terminzeit und die vorhandenen Unterlagen mit. Unsere Disposition prüft die Transportanfrage.