Chemotherapie
Planbare Fahrten zu wiederkehrenden ambulanten Chemotherapie- und onkologischen Infusionsterminen können als Serie angefragt werden.
Wiederkehrende onkologische Behandlungen brauchen eine verlässliche Fahrtplanung. Avicenna Ambulance organisiert planbare Krankenbeförderungen zu Chemotherapie, Bestrahlung und weiteren onkologischen Behandlungsterminen – abgestimmt auf Terminserie, Mobilität und medizinischen Bedarf.
Bei einer Chemotherapie oder Strahlentherapie finden Behandlungstermine häufig wiederholt über einen längeren Zeitraum statt. Für Patientinnen, Patienten und Angehörige ist deshalb nicht nur die einzelne Fahrt wichtig, sondern ein verlässlicher Ablauf für die gesamte Terminserie.
Avicenna plant Fahrten zu onkologischen Praxen, Medizinischen Versorgungszentren, Tageskliniken, Strahlentherapien, Krebszentren und Krankenhäusern in Hamburg. Je nach Situation können Hin- und Rückfahrten sowie wiederkehrende Behandlungstage gemeinsam abgestimmt werden.
Welche Beförderungsart medizinisch erforderlich ist, richtet sich nicht allein nach der Krebsbehandlung. Entscheidend sind unter anderem Mobilität, Lagerung und die Frage, ob während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Ausstattung benötigt wird.
Die konkrete Therapie bestimmt nicht automatisch das Fahrzeug. Für die Fahrtplanung ist entscheidend, welche Unterstützung während der Beförderung tatsächlich benötigt wird.
Planbare Fahrten zu wiederkehrenden ambulanten Chemotherapie- und onkologischen Infusionsterminen können als Serie angefragt werden.
Bei mehreren Bestrahlungsterminen lassen sich regelmäßige Behandlungstage und Zeiten strukturiert erfassen.
Fahrten zu Kliniken, MVZ, onkologischen Praxen, Tageskliniken und spezialisierten Behandlungseinrichtungen in Hamburg.
Wenn die Behandlungsdauer planbar ist, können Hinfahrt und Rückfahrt gemeinsam abgestimmt werden.
Bei Chemo- und Strahlentherapie ist nicht automatisch ein Krankentransportwagen erforderlich. Maßgeblich ist der individuelle medizinische und mobilitätsbezogene Bedarf.
Bei eingeschränkter Mobilität und Rollstuhlnutzung kann eine entsprechend geeignete Beförderung erforderlich sein, sofern keine medizinisch-fachliche Betreuung eines KTW benötigt wird.
Mehr zu BTW & Rollstuhltransport →Wenn eine sitzende Beförderung möglich ist, aber Treppen oder schwierige Wege am Abhol- oder Zielort berücksichtigt werden müssen.
Mehr zum Tragestuhlwagen →Ein KTW kommt infrage, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Einrichtung beziehungsweise Lagerung erforderlich ist.
Mehr zum KTW →Für ambulante Krankenbeförderungen gelten besondere Voraussetzungen. Die Kostenübernahme sollte deshalb vor Beginn der Fahrten geklärt werden.
Die geltende Krankentransport-Richtlinie nennt onkologische Strahlentherapie sowie parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie beziehungsweise parenterale onkologische Chemotherapie ausdrücklich als typische Ausnahmefälle bei hochfrequenten Behandlungen über einen längeren Zeitraum.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung oder der zugrunde liegende Krankheitsverlauf die Patientin oder den Patienten so beeinträchtigt, dass die Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Die ärztliche Verordnung erfolgt auf Muster 4.
Bei diesen in der Regel planbaren ambulanten Fahrten ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Auch die Wahl des Beförderungsmittels richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Wird ein KTW benötigt, ist dessen medizinisch-fachlicher Betreuungs- oder Ausstattungsbedarf gesondert relevant.
Je früher die regelmäßigen Termine und Unterlagen bekannt sind, desto strukturierter kann die Fahrtserie geprüft und geplant werden.
Behandlungsstätte, Behandlungstage, Uhrzeiten sowie Abholadresse und Kontaktdaten mitteilen.
Verordnung und – soweit erforderlich – Genehmigung der Krankenkasse vorlegen beziehungsweise klären.
Mobilität, Rollstuhl, Treppen, Lagerung und eine verordnete Beförderungsart möglichst genau beschreiben.
Unsere Disposition prüft die Angaben und stimmt die planbaren Hin- und Rückfahrten mit Ihnen ab.
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Für die konkrete Verordnung und Kostenübernahme sind behandelnde Praxis und Krankenkasse maßgeblich.
Ja. Wenn Behandlungstage und Zeiten feststehen, können wiederkehrende Fahrten als Serie angefragt und gemeinsam abgestimmt werden.
Ja. Wiederkehrende Fahrten zu einer onkologischen Strahlentherapie können planbar organisiert werden. Teilen Sie uns die Terminserie möglichst vollständig mit.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Fahrkosten zu hochfrequenten onkologischen Behandlungen übernommen werden. Bei den planbaren ambulanten Ausnahmefällen ist in der Regel eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung erfolgt auf Muster 4. Welche Angaben und Genehmigungen für Ihren Fall erforderlich sind, sollte vor Beginn der Fahrten geklärt werden.
Nein. Ein KTW ist nur dann die passende Beförderungsart, wenn medizinisch-fachliche Betreuung oder eine entsprechende Einrichtung beziehungsweise Lagerung während der Fahrt erforderlich ist.
Ja. Ist die Behandlungsdauer ungefähr bekannt, können Hin- und Rückfahrt gemeinsam angefragt werden. Bei schwankender Dauer sollte dies bei der Planung angegeben werden.
Die Angaben zur Verordnung und möglichen Kostenübernahme basieren auf den aktuell veröffentlichten Regelungen zur Krankenbeförderung. Maßgeblich bleiben die medizinische Notwendigkeit, die ärztliche Verordnung und – soweit erforderlich – die Genehmigung der Krankenkasse. Stand der redaktionellen Prüfung: September 2026.
Teilen Sie uns Behandlungstermine, Strecke, Mobilität und vorhandene Unterlagen mit. Unsere Disposition prüft Ihre Anfrage und die planbare Fahrtserie.